Pfarrkirchenrat
Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.
Der Pfarrkirchenrat der Pfarrgemeinde St. Justina setzt sich in der Periode 2022-2027 aus folgenden Personen zusammen:
- H. Christian Breunig CanReg, Pfarrer und Vorsitzender des Pfarrkirchenrates
- Markus Bachmann, stellv. Vorsitzender
- Andrea Mairer,
- Josef Gatterer